Gesellschaftsrecht

Die Beratung im Gesellschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Wirtschaftskanzlei. Wir unterstützen bei der Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (KG, GmbH & Co. KG, GbR). Bei bestehenden Gesellschaften beraten wir bei Kapitalerhöhungen, Gesellschafterwechseln und Umwandlungen. Gründer und Investoren begleiten wir bei Gründung, Finanzierungsrunde und Exit. Im Rahmen von Finanzierungsvorhaben gestalten wir für Sie Unterbeteiligungen, stille Beteiligungen und Treuhandverhältnisse.

Verkäufer und Käufer unterstützen wir bei sämtlichen rechtlichen Aspekten beim Verkauf und Erwerb von Unternehmen (M&A-Transaktionen).

In schwierigen Zeiten beraten wir Geschäftsführer und Gesellschaften im Gesellschaftsrecht an der Schnittstelle zum Insolvenzrecht und zu Fragen der Geschäftsführerhaftung.

Inhaber und Nachfolger begleiten wir bei der Überleitung eines Unternehmens auf die nächste Generation oder im Rahmen von Management Buy-Outs, einschließlich erbrechtlicher Aspekte.

Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Unternehmensnachfolge
Transaktionen
Venture Capital
Ihr Rechtsanwalt Rechtsanwalt und Notar

Medizinrecht.

Wir beraten Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie (Berufs-) Verbände, Kammern, Körperschaften und Unternehmen in der Gesundheitsbranche. Zu unseren Mandanten gehören niedergelassene und angestellte Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Psychologische Psychotherapeuten in den verschiedensten Gesellschaftsformen (z.B. Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Privatkrankenanstalten, Krankenhäuser, ärztliche Kostengemeinschaften sowie Apparate-/ Laborgemeinschaften). Das Gesundheitswesen ist komplex und im steten Wandel. Darum erbringen wir auf den Einzelfall maßgeschneiderte Beratungsleistungen für unsere Mandanten.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Medizinrecht sind insbesondere das Vertragsarztrecht im Rahmen der Praxisabgabe bzw. der Niederlassung, das Zulassungsrecht sowie die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Viele Mandanten beraten wir bereits von Beginn der Selbständigkeit an. Wir kennen die Einstiegshürden und die Probleme im Laufe des Berufslebens. Wir befassen uns daher – in Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern – umfassend mit Fragen der Praxisstrategie und der Praxisoptimierung. Neben der gesellschafts- und zulassungsrechtlichen Beratung für Leistungserbringer im Gesundheitswesen übernehmen wir auch die Vertretung bei berufs- und disziplinarrechtlichen sowie strafrechtlichen Verfahren.

Vertrags(zahn)arztrecht
Psychotherapeutenrecht
Kooperationen
Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen / Gesellschafterstreit
Berufsrecht der Heilberufe
Healthcare-Compliance
Krankenhausrecht
Ihre Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht
Healthcare Compliance Officer (HCO)

Dittmar Germer
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Seelhorststr. 58  30175 Hannover