Die Beratung im Gesellschaftsrecht ist ein Schwerpunkt unserer Wirtschaftskanzlei. Wir unterstützen bei der Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (KG, GmbH & Co. KG, GbR). Bei bestehenden Gesellschaften beraten wir bei Kapitalerhöhungen, Gesellschafterwechseln und Umwandlungen. Gründer und Investoren begleiten wir bei Gründung, Finanzierungsrunde und Exit. Im Rahmen von Finanzierungsvorhaben gestalten wir für Sie Unterbeteiligungen, stille Beteiligungen und Treuhandverhältnisse.
Verkäufer und Käufer unterstützen wir bei sämtlichen rechtlichen Aspekten beim Verkauf und Erwerb von Unternehmen (M&A-Transaktionen).
In schwierigen Zeiten beraten wir Geschäftsführer und Gesellschaften im Gesellschaftsrecht an der Schnittstelle zum Insolvenzrecht und zu Fragen der Geschäftsführerhaftung.
Inhaber und Nachfolger begleiten wir bei der Überleitung eines Unternehmens auf die nächste Generation oder im Rahmen von Management Buy-Outs, einschließlich erbrechtlicher Aspekte.
Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmer in sämtlichen Fragen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts, insbesondere bei folgenden Themen:
- Gründung und laufende Beratung
- Kapitalerhöhungen, Umwandlungen
- Stille Beteiligungen, Unterbeteiligungen, Treuhandverhältnisse
- Geschäftsführerhaftung
- Gesellschaftsrecht an der Schnittstelle zum Insolvenzrecht
- Vorbereitung von und Begleitung bei Gesellschafterversammlungen
- Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich)
Unternehmensnachfolge
Wir beraten Inhaber und Nachfolger bei der Überleitung eines Unternehmens auf die nächste Generation oder im Rahmen von Management Buy-Outs.
- Beratung gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Aspekte
- Testamente, Erbverträge
- Vorweggenommene Erbfolge
- Management Buy-Outs
Transaktionen
Verkauf und Erwerb von Unternehmen sind vielseitige und komplexe Vorgänge. Wir unterstützen und Beraten zu den entscheidenden rechtlichen Aspekten solcher Transaktionen.
- Auswahl der Transaktionsstruktur
- Due Diligence
- Vorbereitung und Prüfung der Dokumentation
- Vertragsverhandlungen
- Unterstützung bei Post-M&A-Streitigkeiten
Venture Capital
Wir beraten Start.ups und Investoren bei der Gründung von Gesellschaften, im Rahmen von Finanzierungsrunden und bei der Umsetzung der erfolgreichen Exits.
- Auswahl der passenden Gesellschaftsform
- Entwurf von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen
- Verhandlung von Term Sheets
- Unterstützung bei Finanzierungsrunden
- Beratung beim Exit
- Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Medizinrecht.
Wir beraten Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie (Berufs-) Verbände, Kammern, Körperschaften und Unternehmen in der Gesundheitsbranche. Zu unseren Mandanten gehören niedergelassene und angestellte Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Psychologische Psychotherapeuten in den verschiedensten Gesellschaftsformen (z.B. Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Privatkrankenanstalten, Krankenhäuser, ärztliche Kostengemeinschaften sowie Apparate-/ Laborgemeinschaften). Das Gesundheitswesen ist komplex und im steten Wandel. Darum erbringen wir auf den Einzelfall maßgeschneiderte Beratungsleistungen für unsere Mandanten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Medizinrecht sind insbesondere das Vertragsarztrecht im Rahmen der Praxisabgabe bzw. der Niederlassung, das Zulassungsrecht sowie die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Viele Mandanten beraten wir bereits von Beginn der Selbständigkeit an. Wir kennen die Einstiegshürden und die Probleme im Laufe des Berufslebens. Wir befassen uns daher – in Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern – umfassend mit Fragen der Praxisstrategie und der Praxisoptimierung. Neben der gesellschafts- und zulassungsrechtlichen Beratung für Leistungserbringer im Gesundheitswesen übernehmen wir auch die Vertretung bei berufs- und disziplinarrechtlichen sowie strafrechtlichen Verfahren.
Vertrags(zahn)arztrecht
Aus der vertrags(zahn)arztrechtlichen Zulassung zur Versorgung von GKV-Patienten ergeben sich vielfältige Rechte und Pflichten, die für den einzelnen Leistungserbringer als juristischen Laien kaum noch zu durchschauen sind. Wir beraten und vertreten Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer auf dem gesamten Gebiet des Vertrags(zahn)arztrechts. Hierzu gehören insbesondere folgende Bereiche:
- Zulassungsrecht
- Niederlassung
- Kooperationen mit anderen Leistungserbringern / MVZ
- Ermächtigung / Sonderbedarfszulassung
- Anstellung
- Approbation
- Disziplinarverfahren
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
Das Vertrags(zahn)arztrecht ist neben seiner Komplexität und den ständig unterworfenen gesetzlichen Änderungen eine Querschnittsmaterie insbesondere mit Bezügen zum Gesellschaftsrecht, zum Straf- und Steuerrecht und zum Arbeitsrecht. Wir arbeiten als Team! Als Fachanwälte für Medizinrecht (Frau Rechtsanwältin Germer), Arbeitsrecht (Herr Rechtsanwalt Dr. Schmitt) und Straf- sowie Steuerrecht (Herr Rechtsanwalt Jones) können wir alle Bereiche auf hohem spezialisierten Niveau anbieten.
Psychotherapeutenrecht
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beraten wir insbesondere im Vertragsarztrecht vor dem Zulassungs- und Berufungsausschuss in Nachbesetzungsverfahren, im Jobsharing und bei Sonderbedarfszulassungen sowie bei Gestaltung der entsprechenden Verträge (Praxiskaufverträge, Gesellschaftsverträge zur Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ-Gründung, Anstellungsverträge u.ä.).
Kooperationen
Zu unseren Beratungsleistungen gehört die rechtliche Begleitung und Gestaltung von Kooperationen im Bereich der Heilberufe. Dazu gehört insbesondere:
- Vertragsgestaltung klassischer Kooperationsformen (Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft, MVZ, Jobsharing)
- Gründung Zweigpraxis, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Filialbildung
- Gestaltung ärztlicher und zahnärztlicher Kooperationen im Verbund (u.a. Laborgemeinschaften, Apparategemeinschaften, Netzwerke)
- Neue Versorgungsformen (MVZ, Betreibermodelle)
- Realisierung ausgewogener Gewinnverteilungsmodelle
- Aufnahme eines Gesellschafters in eine Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft
- Zusammenführung von Einzelpraxen im Rahmen einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) oder an einem Standort
- Begleitung bei Ausstieg aus Kooperationen (Auseinandersetzungsvereinbarungen)
Gemeinsam mit unseren Mandanten ermitteln wir, welche Kooperationsform das beste Konzept bietet. Wir arbeiten bei der Gestaltung mit steuerlichen Beratern zusammen, um für unsere Mandanten eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen / Gesellschafterstreit
Streitigkeiten von Gesellschaftern untereinander sind in der Regel nicht nur komplex, langwierig und hart in der Sache, sondern werden oft auch emotional geführt. Die Intensität der Auseinandersetzungen kann von den eigentlichen Aufgaben und Interessen der Beteiligten, dem Betrieb der Praxis und deren Fortentwicklung sowie der Versorgung der Patienten, ablenken. Nicht selten kann die wirtschaftliche Dimension eines Streits sogar die Existenz der Gesellschaft gefährden.
Wenn es um das freiwillige oder erzwungene Ausscheiden von Gesellschaftern oder Geschäfts-führern geht, kann die Qualität der rechtlichen und steuerlichen Beratung bereits in einem frühen Stadium die Weichen für den Ausgang des Konflikts stellen – dies gilt nicht nur für die GmbH, sondern auch für die Personengesellschaften wie GbR und PartG.
Wir betreuen Sie in gesellschaftsrechtlichen Konfliktfällen, u.a. bei der Beendigung und Kündigung von Gesellschaften, der Gestaltung von Ausscheidensvereinbarungen und der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen.
Berufsrecht der Heilberufe
Wir vertreten die Interessen von Leistungserbringern in der Gesundheitsbranche gegenüber der jeweils zuständigen Kammer (Ärzte-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenkammern) und in den Verfahren vor den Heilberufsgerichten, insbesondere bei Patientenbeschwerden und beim Vorwurf berufsrechtlicher Verfehlungen.
Healthcare-Compliance
Healthcare-Compliance zielt insbesondere auf Haftungsprävention in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten beim Compliance-Management, u.a. durch Erstellung von Richtlinien, Merkblättern und Checklisten, und bei der Vertragsgestaltung oder der Überprüfung bestehender Regelwerke. Wir schulen die Mitarbeiter unserer Mandanten und vertreten unsere Mandanten bei der Aufarbeitung möglicher Fälle von Non-Compliance, bei Durchsuchungsmaßnahmen und bei Straf- und berufsrechtlichen Verfahren.
Krankenhausrecht
Im Krankenhausrecht umfasst unsere anwaltliche Beratung die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher, kirchlicher und privater Trägerschaft insbesondere bei Konzessionen von Privatkrankenanstalten, dem Arbeitsrecht im Krankenhaus und bei Chefarztverträge sowie bei der Gestaltung und Abwicklung von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Ärzten sowie bei der Gründung und Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren (MV).
Healthcare Compliance Officer (HCO)
Dittmar Germer
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Seelhorststr. 58 30175 Hannover